Das Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie, die sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten und Gesetzen zusammensetzt. Gerade deshalb ist diese Thematik sehr vielschichtig und dadurch besonders interessant. Das Medizinrecht bietet durch seine zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten enorm viele Möglichkeiten für eine persönliche und fachliche Weiterentwicklung.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Teilbereiche des Medizinrechts herausgegriffen werden, um einen ersten Einblick in die Materie zu erhalten.
A. Was umfasst das Medizinrecht?
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Die Beantwortung medizinrechtlicher Fragen erfordert Kenntnisse über sämtliche Rechtsgebiete. Teilbereiche des Medizinrechts sind sowohl dem Zivil- und Strafrecht als auch dem Öffentlichen Recht zugeordnet.>/p>
Zivilrecht
Das Medizinrecht umfasst die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Hier spielt insbesondere das Arzthaftungsrecht eine Rolle. Weiterhin fallen unter das Medizinrecht auch die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen den Ärzten untereinander sowie die Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern (z.B. Krankenkassen). Die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen sind im Medizinrecht in den meisten Fällen nicht speziell geregelt, sondern basieren auf den allgemeinen Regelungen des BGB.
Öffentliches Recht
Die Vorschriften zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beispielsweise die verschiedenen Berufsordnungen, die relevanten Regelungen im Bereich der Sozialversicherung (insbesondere SGB V), das Vergütungsrecht der Ärzte (Gebührenordnung für Ärzte, GoÄ) oder das Arzneimittelrecht, sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Medizinrecht in verschiedenen Gesetzen (z.B. Sozialgesetzbuch, Arzneimittelgesetz, Infektionsschutzgesetz), Verordnungen (z.B. Approbationsordnung für Ärzte) oder Satzungen (z.B. Berufsordnungen) wieder.

Klausurtechnik
Eine Anleitung zur erfolgreichen Lösung juristischer Klausuren
In Jura ist die Frage, wo man etwas in der Klausur anbringt, mindestens so wichtig wie die abgefragten Rechtskenntnisse. Dieses Buch ist eine Anleitung, wie du juristische Klausuren erfolgreich löst.
Bei Amazon kaufenStrafrecht
Das Medizinstrafrecht ist ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. So ist nicht nur das klassische Arztstrafrecht, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich ein Arzt bei der Ausübung der ärztlichen Heilkunde strafbar machen kann, relevant. Von Relevanz sind ebenfalls die aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks erweiterten Strafbarkeitsmöglichkeiten des (Zahn-)Arztes, des Apothekers (Abrechnungs- und Steuerbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Bestechung und Bestechlichkeit, Untreue, Verstöße gegen das Transplantationsgesetz, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz) sowie des nichtärztlichen Personals (Physiotherapeuten, Pflegedienste, etc.). Zu beachten sind im Rahmen des Strafrechts auch immer die möglicherweise drohenden berufsrechtlichen Folgen, welche im schlimmsten Fall einen Entzug der Approbation nach sich ziehen.
B. Welche Rechtsgebiete unterliegen dem Medizinrecht?
Eine abschließende Definition des Begriffes Medizinrecht ist aufgrund der Vielseitigkeit des Rechtsgebietes schwierig. Deshalb orientiert man sich an den Inhalten, die zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ vorgeschrieben sind:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
– zivilrechtliche Haftung
– strafrechtliche Haftung
– ärztliches Berufsrecht
– Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
Abschließend sind diese Inhalte jedoch nicht. Es fehlt insbesondere:
- das Pflegerecht (SGB V, SGB XI, Heimrecht, WBVG u.a.)
- das medizinrechtliche Rentenrecht
- das Behindertenrecht
- das medizinisch einschlägige Versicherungsrecht
- das Recht der Hilfs- und Heilmittelerbringer (Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen usw.)
- das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (Ansprüche gegen Haus- und Durchgangsärzte sowie Berufsgenossenschaften)
Der Beitrag Das Medizinrecht als Querschnittsmaterie erschien zuerst auf Jura Individuell.